Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Parteien
Vermieter ist die DDC Trading GmbH (JumpBros) mit Sitz in 9851 Lieserbrücke.
Mieter ist die gemäß Mietervertrag eingetragene natürliche oder juristische Person, die eine Hüpfburg, ein Zelt oder sonstige Freizeitartikel der Vermieterin mietet. Die Mietgegenstände dürfen nicht an Dritte übergeben oder weitervermietet werden.

2. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietgegenstände der DDC Trading GmbH (JumpBros). Andere Vereinbarungen unterliegen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von DDC Trading GmbH.
3. Angebote

Alle Buchungen haben ausschließlich über unser Buchungssystem www.jump-bros.at zu erfolgen. Weitere mündliche oder telefonische Vereinbarungen, Bestellungen und Angebote, gelten nicht als verbindlich und sind daher ausdrücklich nicht vereinbart. Alle Angebote sind unverbindlich und gelten zum Zeitpunkt der Absendung.

4. Mietvertrag
Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande.

Für eine Beeinträchtigung der Nutzung der Mietgegenstände durch äußere Einflüsse übernimmt der Vermieter keine Haftung.

5. Rücktritt
a. Im Falle eines Rücktrittes vom Mietvertrag gilt folgendes:
• 14 Tage vor Mietbeginn kann kostenlos storniert werden
• 13. bis 7. Tag vor Mietbeginn, werden 30% der Vertragssumme fällig
• 6. bis 4. Tag vor Mietbeginn, werden 50% der Vertragssumme fällig
• 3. und 2. Tag vor Mietbeginn, werden 70% der Vertragssumme fällig
• Bei Nichtabholung am Tag der Veranstaltung, werden 100% der Vertragssumme fällig

Das Rücktrittsrecht gilt für beide Parteien.

b. Stornierung des Mietvertrags wegen schlechten äußeren Bedingungen
Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter am frühen Morgen des Miettages über eine vorgesehene Stornierung des Mietvertrages aus folgenden Gründen zu informieren:

• Schneefall
• Starker Regen
• Starker Sturm
• Keine Aussicht auf Wetterbesserung

Vermieter und Mieter treffen gemeinsam die Entscheidung, ob aufgrund von äußeren Einflüssen eine Stornierung des Mietvertrages erfolgen kann. Erfolgt die Stornierung im Einverständnis von Vermieter und Mieter, so entstehen keine Stornokosten für den Mieter.

6. Preise
Die auf der Homepage aufgeführten Preise (Miete, div. Dienstleistungen) sind Bruttopreise.

7. Zahlungsbedingungen
Für die Bezahlung der Mietobjekte gibt es grundsätzlich zwei Optionen:
• Per Banküberweisung vor Abholung (Nachweis: Zahlungsbestätigung)
• In bar im Zuge der Abholung / Lieferung

In Ausnahmefällen kann In Absprache mit dem Vermieter die Zahlung auf Rechnung vereinbart werden. In diesem Fall beträgt die Zahlungsfrist zehn Tage nach Rechnungsstellung. Abzüge irgendwelcher Art sind nicht erlaubt. Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter vor, sämtliche Kosten wie z.B. Zahlungserinnerung, Mahnung, etc. dem Vermieter in Rechnung zu stellen.

8. Selbstabholung
Die Mietgegenstände können im Lager des Vermieters in 9851 Lieserbrücke, Gewerbestraße 3-9 zu der mit dem Vermieter vereinbarten Zeit abgeholt werden. In der Regel geschieht das am Miettag.

9. Lieferung durch Vermieter
Auf Wunsch des Mieters liefert der Vermieter den Gegenstand zu den im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen an die Lieferadresse. Inbegriffen sind der Transport sowie Aufbau des Mietobjekts.

10. Abholung durch Vermieter
Auf Wunsch des Mieters holt der Vermieter den Gegenstand zu den im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen an der Ladeadresse. Inbegriffen sind der Transport sowie Abbau des Mietobjekts.

11. Aufsichtspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, während des gesamten Betriebes des Mietobjekts eine Aufsichtspflicht durch geeignetes Personal zu gewährleisten. Außerhalb der Betriebszeiten ist der Mieter für die Bewachung des Mietobjekts verantwortlich. Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt, welche aufgrund unzureichender Aufsicht/Betreuung zuzuführen sind. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl.

12. Handhabung
Der Mieter ist verpflichtet die Mietgegenstände mit maximaler Sorgfalt zu behandeln.

a. Mängel
Bestehende Mängel sind dem Vermieter vor Inbetriebnahme zu melden. Die Mängel sind mit Fotos zu belegen. Sofern keine Meldungen seitens des Mieters erfolgen, gilt für den Vermieter eine mängelfreie Übergabe und Annahme der Hüpfburg. Spätere Reklamationen werden nur anerkannt, wenn versteckte Mängel auftreten und diese umgehend nach dem Aufbau schriftlich per E-Mail oder SMS angezeigt werden.
Schäden, die während des Betriebes entstanden sind, sind dem Vermieter spätestens bei Rückgabe zu melden. Reparaturkosten durch verursachte Schäden werden dem Mieter nach tatsächlichem Reparaturaufwand in Rechnung gestellt.

b. Aufbau
Das Aufbauen des Mietobjekts ist nur auf geeignetem Gelände gestattet. Der Untergrund muss sauber und möglichst eben sein. Die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Unterlegsplane ist bei jedem Untergrund zwingend auszulegen. Die Nutzung unserer Mietgegenstände ist auf Kiesplätzen nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung berechnen wir die anfallenden Mehrkosten für Reinigung, Überholung oder Ersatzbeschaffung zuzüglich einer Vertragsstrafe in Höhe von € 500,00.

c. Sicherung
Der Mietgegenstand muss immer mit den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Bodenankern gesichert werden. Die Sicherung liegt in der Verantwortung des Mieters. Sollte sich das Mietobjekt während des Betriebes trotzdem verschieben, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Mietobjekt auf der Unterlegsplane steht und der Luftzufuhrschlauch nicht geknickt ist.

d. Betrieb
Der Vermieter stellt das für den Betrieb notwendige Gebläse zur Verfügung. Der Mieter muss für einen Stromanschluss mit 220 V sorgen. Die Hüpfburgen dürfen erst betreten werden, wenn diese zur Gänze aufgeblasen sind. Weiters ist zwingend darauf zu achten, dass die Hüpfburgen nicht mit Schuhen betreten werden. Gegenstände, Tiere, Esswaren sowie Getränke sind auf/in den Mietobjekten verboten. Seitenwände dürfen wegen der Verletzungsgefahr niemals erklettert werden.
e. Bei Regenwetter

Alle Mietobjekte sind vor Regen und Nässe mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Planen) zu schützen. Ist es absehbar, dass es nur für eine kurze Zeit regnen wird, so ist das Mietobjekt in Betrieb zu halten. Andernfalls zwingend vor dem Einsetzen des Regens abbauen. Es ist darauf zu achten, dass kein Wasser in das Innere der Hüpfburgen eindringt. Sollte die Hüpfburg nass abgebaut werden, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter darüber zu informieren, damit dieser das Mietobjekt entsprechend trocknen kann.

f. Bei starkem Regen und/oder Sturm
Bei starkem Regen und/oder Sturm muss das Mietobjekt zwingend abgebaut werden.

g. Über Nacht
Über Nacht und außerhalb der Betriebszeiten sind die Mietgegenstände vor Nässe, Vandalismus und Diebstahl durch den Mieter zu schützen.

h. Abbau durch Mieter
Der Abbau muss so erfolgen, dass die Mietobjekte demselben Zustand wie bei der Abholung entsprechen.

i. Abbau durch Vermieter
Erfolgt der Abbau durch den Vermieter, so hat der Mieter nur das Mietobjekt außer Betrieb zu nehmen.

j. Reinigung
Für die Reinigung der Mietgegenstände ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Die Mietobjekte sind zu reinigen und trocken zu legen. Jedes Mietobjekt wird bei Rückgabe oder Rücknahme durch den Vermieter genau kontrolliert. Sollte das Mietobjekt nicht oder unzureichend gereinigt/getrocknet sein, so wird der Vermieter dem Mieter die Reinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung stellen.

13. Genehmigungen
Sofern Aufstellgenehmigungen notwendig sind, ist für das Aufstellen und das Betreiben der Mietobjekte ist immer der Mieter zuständig und verantwortlich.

14. Versicherung
Für die Versicherung von Personen- und Sachschäden ist immer der Mieter verantwortlich.

15. Haftung
Die Benützung sowie der Betrieb der Mietobjekte erfolgen auf eigene Gefahr des Mieters. Die Haftung beginnt mit der Übergabe an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Ersatzansprüche Dritter gehen zu Lasten des Mieters. Vom Vermieter wird jegliche Haftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.

16. Änderung des ABG´s
Die DDC Trading GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

17. Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle separaten Vereinbarungen, in deren Rahmen wir Ihnen Serviceleistungen zur Verfügung stellen, unterliegen den Gesetzen von Gewerbestraße 3-9, 9851 Lieserbrücke, Österreich und sind nach diesen auszulegen.

18. Gültigkeit
Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist, ist diese Bestimmung dennoch im gesetzlich zugelassenen Umfang durchsetzbar, und der nicht durchsetzbare Teil gilt als von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrennt, wobei eine solche Festlegung keine Auswirkungen auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hat.